§19g des Wasserhaushalts- gesetzes (WHG) bestimmt, welche Anlagen unter das Gesetz fallen. Dieses sind u.a. Behälter zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährlichen Stoffen.
§19l WHG schreibt vor, dass nur
zugelassene Fachbetriebe bestimmte Arbeiten an solchen Anlagen oder Anlagenteilen für wassergefährdende Stoffe ausführen dürfen.
Fachbetrieb ist, wer einen
Überwachungsvertrag mit einer
technischen Überwachungs- organisation (TÜV) abgeschlossen hat.
Wir sind ein solcher Fachbetrieb und unsere Langjährige Erfahrung tut ein weiteres dazu, Ihnen ein sicheres Gefühl zu geben.